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AU · Australien

Child Visa für Australien

Mit der Subclass 101 holen Sie Ihr Kind dauerhaft nach Australien. Intergate begleitet Staatsbürger und Permanent Residents fachlich fundiert durch das Verfahren.

  • Lizenzierte Beratung
  • Nachweise und Timing
  • Nächster Schritt
Zwei kleine Jungen toben am Strand

Auf einen Blick

Das australische Child Visa (Subclass 101 für Anträge aus dem Ausland, Subclass 802 für Anträge innerhalb Australiens) ermöglicht abhängigen Kindern australischer Staatsbürger, Permanent Residents oder berechtigter neuseeländischer Staatsbürger den dauerhaften Aufenthalt in Australien. Antragsberechtigt sind Kinder unter 18 Jahren, Vollzeitstudierende zwischen 18 und 24 Jahren sowie volljährige Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf elterliche Unterstützung angewiesen sind. Das Visum verleiht den Status der Permanent Residency, ermöglicht Zugang zu Medicare und eröffnet den Weg zur australischen Staatsbürgerschaft.

Wer infrage kommt

Voraussetzungen

  1. 01

    Kind unter 18 Jahren, oder über 18 und nachweislich abhängig

    Die Subclass 101 und 802 erfassen Kinder unter 18 Jahren, Vollzeitstudierende zwischen 18 und 24 Jahren sowie volljährige Kinder, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft auf elterliche Unterstützung angewiesen sind. Für jede dieser Gruppen gelten eigene Nachweisanforderungen.

  2. 02

    Sponsernder Elternteil ist australischer Staatsbürger oder Permanent Resident

    Der sponsernde Elternteil muss australischer Staatsbürger, australischer Permanent Resident oder berechtigter neuseeländischer Staatsbürger sein. Die Genehmigung der Sponsorship durch das Department of Home Affairs muss vor der Visumserteilung vorliegen.

  3. 03

    Kind ist ledig und hat selbst keine Angehörigen

    Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung weder verheiratet noch verlobt sein oder in einer de-facto-Beziehung leben. Kinder mit eigenen Angehörigen sind von dieser Visumkategorie ausgeschlossen.

  4. 04

    Zustimmung beider Eltern oder Gerichtsbeschluss bei geteiltem Sorgerecht

    Leben beide Elternteile noch und ist nur einer Sponsor, ist die Zustimmung des anderen Elternteils oder ein entsprechender Gerichtsbeschluss zwingend erforderlich. Das Fehlen dieses Nachweises gehört zu den häufigsten Verzögerungsgründen im Verfahren.

  5. 05

    Anforderungen an Gesundheit und Führungszeugnis für Kind und Sponsor

    Die medizinische Untersuchung durch einen Panel Physician ist Standard. Ab dem 16. Lebensjahr werden zusätzlich polizeiliche Führungszeugnisse verlangt. Auch der sponsernde Elternteil muss im Rahmen der Sponsorship-Prüfung die Charakteranforderungen erfüllen.

  6. 06

    Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des sponsernden Elternteils

    Der Sponsor muss nachweisen, dass er Unterkunft und laufenden Unterhalt sicherstellen kann. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen der Sponsorship-Genehmigung, nicht im Visumantrag selbst.

Häufige Fehler

Fehler, die eine Ablehnung kosten

  • Der Antrag wird ohne Zustimmung des nicht sponsernden Elternteils eingereicht, sodass das Verfahren stillsteht, bis die Einwilligung nachgereicht wird.

  • Antragstellung über die Subclass 101, obwohl sich das Kind bereits in Australien aufhält. Onshore-Anträge laufen über die Subclass 802.

  • Medizinische Untersuchungen werden zu früh durchgeführt und verlieren vor der Visumserteilung ihre Gültigkeit, sodass eine erneute Untersuchung mit zusätzlichen Kosten erforderlich wird.

  • Das Risiko der Altersgrenze für Studierende zwischen 18 und 24 Jahren wird übersehen: Erreicht das Kind während der Bearbeitung das 25. Lebensjahr oder gibt das Vollzeitstudium auf, entfällt die Anspruchsberechtigung.

  • Verwechslung des Child Visa mit der Citizenship by Descent: Im Ausland geborene Kinder australischer Staatsbürger erwerben die australische Staatsbürgerschaft häufig automatisch und benötigen gar kein Visum.

Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zur Genehmigung

01 · 1 Wo.

Strategie

Prüfung der passenden Subclass (101 oder 802), des Sponsorship-Status, der Zustimmungsanforderungen und Erstellung eines belastbaren Zeitplans.

02 · 4-8 Wo.

Sponsorship-Genehmigung

Antrag beim Department of Home Affairs zur Genehmigung des sponsernden Elternteils. Erforderlich vor oder parallel zum Visumantrag.

03 · 2-4 Wo.

Aufbau der Nachweise

Zusammenstellung von Geburtsurkunden, Sorgerechtsunterlagen, elterlicher Zustimmung, medizinischen Untersuchungen und Einkommensnachweisen des Sponsors.

04 · 1 Wo.

Antragstellung

Vollständige Einreichung des Visumantrags online, mit allen Unterlagen und gezahlten Verfahrensgebühren.

05 · 12-24 Mo.

Entscheidung und Erteilung

Bearbeitung durch die Behörde. Beantwortung von Rückfragen des zuständigen Case Officers bis hin zur Visumserteilung.

Warum eine lizenzierte Beratung

Konkreter Nutzen für Ihren Fall

  • MARA-registrierte Beraterinnen tragen entlang des gesamten Verfahrens regulatorische Verantwortung nach dem Code of Conduct, einschließlich Sponsorship-Genehmigung und Unterlagenvorbereitung.

  • Die Anforderungen an Zustimmungs- und Sorgerechtsdokumente unterscheiden sich von Land zu Land. Eine erfahrene Beraterin weiß, welche Nachweise das Department of Home Affairs aus welchem Land tatsächlich akzeptiert.

  • Aktives Management der Altersgrenze: Wir überwachen den Zeitplan und weisen Sie frühzeitig darauf hin, wenn ein studierendes Kind einen entscheidenden Geburtstag erreicht, der die Anspruchsberechtigung berühren könnte.

  • Viele Familien stellen erst im Verlauf fest, dass ihr Kind über Citizenship by Descent die australische Staatsbürgerschaft erwerben kann und gar kein Visum benötigt. Wir erkennen das früh und richten den Weg entsprechend neu aus.

Wir arbeiten mit einem transparenten Festpreis, der nach dem Strategiegespräch genannt wird. Wir veröffentlichen keine Preise, weil der richtige Preis fallspezifisch ist.

Was ist das australische Child Visa der Subclass 101 und 802?

Das australische Child Visa der Subclass 101 und 802 ist ein unbefristetes Visum für Kinder, deren Elternteil australischer Staatsbürger, Permanent Resident oder berechtigter neuseeländischer Staatsbürger ist.

  • Die Subclass 101 gilt für Kinder, die sich bei Antragstellung und bei Erteilung außerhalb Australiens aufhalten.
  • Die Subclass 802 gilt für Kinder, die sich bei Antragstellung und bei Erteilung bereits in Australien befinden.

Mit diesen Visa kann Ihr Kind dauerhaft in Australien leben, dort die Schule besuchen oder studieren, Medicare nutzen, bei Erfüllung der Voraussetzungen die australische Staatsbürgerschaft beantragen und uneingeschränkt ein- und ausreisen.

Typische Fallkonstellationen, in denen wir begleiten

  • Im Ausland geborene Kinder australischer Staatsbürger oder Permanent Residents
  • Kinder aus früheren Beziehungen, in denen das Sorgerecht eine Auswanderung erlaubt
  • Stief- oder Adoptivkinder (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Junge Erwachsene im Auslandsstudium, die weiterhin von ihrem in Australien lebenden Elternteil abhängig sind

FAQ

Häufige Fragen

Kann mein Kind während der Bearbeitungszeit nach Australien reisen?

Antragstellende für die Subclass 101 müssen sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Entscheidung außerhalb Australiens aufhalten. Soll das Kind in der Zwischenzeit nach Australien reisen, ist dafür ein separates Visitor Visa erforderlich. Eine Einreise mit Visitor Visa wirkt sich nicht negativ auf den 101-Antrag aus.

Braucht mein Kind während der Bearbeitung eine eigene Krankenversicherung?

Anders als beim Student Visa ist für das Child Visa während der Bearbeitung keine Overseas Health Cover vorgeschrieben. Nach der Visumserteilung hat das Kind als Permanent Resident Zugang zu Medicare.

Was passiert, wenn der andere Elternteil die Zustimmung verweigert?

Verweigert der nicht sponsernde Elternteil die Zustimmung und liegt kein Gerichtsbeschluss vor, der die Auswanderung erlaubt, kann das Visum nicht erteilt werden. In diesem Fall muss der sponsernde Elternteil beim zuständigen Familiengericht im Wohnsitzland des Kindes einen entsprechenden Beschluss erwirken. Sobald dieser vorliegt, beraten wir Sie zu den erforderlichen Unterlagen für den weiteren Verfahrensgang.

Nächster Schritt

Sprechen Sie mit einer lizenzierten Beraterin über Ihre Visumsoptionen.

Eine fokussierte Beratung, passend zu Zielland, Anliegen und Sprache zugeordnet. Danach können Sie selbst weiterarbeiten oder uns beauftragen und die Beratungsgebühr anrechnen lassen.