INTERGATE

NZ · Neuseeland

Business-Visa für Neuseeland im Überblick

Business-Visa für Neuseeland für Investoren und aktive Unternehmer. Intergate berät fundiert zum Active Investor Plus Visa und zum Business Investor Work Visa.

  • Lizenzierte Beratung
  • Nachweise und Timing
  • Nächster Schritt
Containerhafen

Auf einen Blick

Neuseelands Business-Visa umfassen aktuell zwei Einstiegswege: das Active Investor Plus Visa für vermögende Personen, die substantielle Mittel in die neuseeländische Wirtschaft investieren, und das Business Investor Work Visa für erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer, die in etablierte neuseeländische Unternehmen investieren und diese weiterentwickeln. Das Business Investor Work Visa hat das Entrepreneur Work Visa für Neuantragstellende im November 2025 abgelöst. Bestehende Inhaberinnen und Inhaber des Entrepreneur Work Visa behalten ihren Weg zum Entrepreneur Resident Visa.

Wer infrage kommt

Voraussetzungen

  1. 01

    Mindestinvestitionssumme nach den Vorgaben des Active Investor Plus Visa

    Das Active Investor Plus Visa erfordert eine Mindestinvestition von NZD 5 Millionen (Growth Category) oder NZD 10 Millionen (Balanced Category). Die Mittel müssen rechtmäßig erworben, nach Neuseeland transferierbar und nach der grundsätzlichen Zustimmung (Approval in Principle) innerhalb der vorgegebenen Frist investiert werden.

  2. 02

    Investition in ein etabliertes neuseeländisches Unternehmen unter dem Business Investor Work Visa

    Das Business Investor Work Visa, das am 24. November 2025 eingeführt wurde und das Entrepreneur Work Visa ersetzt, setzt eine Investition in ein bestehendes neuseeländisches Unternehmen voraus: NZD 1 Million für den dreijährigen Work-to-Residence-Weg oder NZD 2 Millionen für den zwölfmonatigen Fast Track zur Residency. Das Zielunternehmen muss seit mindestens fünf Jahren am Markt sein, mindestens fünf Vollzeitstellen beschäftigen, und der Antragsteller muss mindestens 25 Prozent der Anteile halten.

  3. 03

    Reservevermögen und persönliche Voraussetzungen für das Business Investor Work Visa

    Zusätzlich zur qualifizierten Investition müssen Antragstellende Reservemittel von mindestens NZD 500.000 nachweisen, um sich und mitreisende Familienangehörige während der Aufbauphase zu finanzieren. Antragstellende dürfen zum Antragszeitpunkt höchstens 55 Jahre alt sein, müssen über mindestens drei Jahre einschlägige unternehmerische Erfahrung verfügen und beabsichtigen, mindestens eine neue Vollzeitstelle für eine neuseeländische Staatsbürgerin, einen Staatsbürger oder eine in Neuseeland ansässige Person zu schaffen.

  4. 04

    Belastbarer und tragfähiger Businessplan

    Sowohl Anträge für das Active Investor Plus Visa als auch für das Business Investor Work Visa erfordern einen Businessplan, der Marktverständnis, Finanzprognosen, die Rolle der antragstellenden Person im Unternehmen und einen plausiblen Beitrag zur neuseeländischen Wirtschaft belegt. Generische Pläne und reine Absichtserklärungen werden regelmäßig abgelehnt.

  5. 05

    Erfüllung der Aufenthaltsvorgaben während der Investitionsphase

    Inhaberinnen und Inhaber des Active Investor Plus Visa müssen in der dreijährigen Investitionsphase der Growth Category mindestens 21 Tage in Neuseeland verbringen, in der Balanced Category mindestens 105 Tage über fünf Jahre. Inhaberinnen und Inhaber des Business Investor Work Visa müssen das Unternehmen über eine dreijährige Qualifizierungsphase führen, bevor die Residency erteilt wird, auch wenn der Einstieg über die zwölfmonatige Fast-Track-Schwelle erfolgte. Wer die Anforderungen an Anwesenheit und unternehmerische Tätigkeit nicht erfüllt, kann den Schritt zur Residency nicht vollziehen.

  6. 06

    Gesundheit, polizeiliche Führungszeugnisse und Englischkenntnisse

    Alle Business- und Investor-Visumkategorien sind an die üblichen Anforderungen an Gesundheit und polizeiliche Führungszeugnisse gebunden: medizinische Untersuchung, Röntgenuntersuchung des Brustkorbs sowie polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Staat der Staatsbürgerschaft und jedem Land, in dem die antragstellende Person seit dem 17. Lebensjahr fünf Jahre oder länger gelebt hat. Beim Active Investor Plus Visa wurde die Englischanforderung zum 1. April 2025 aufgehoben. Das Business Investor Work Visa verlangt IELTS 5.0 Gesamtergebnis oder gleichwertig, mit Testergebnissen, die nicht älter als zwei Jahre sind. Alternativ kann die Anforderung über eine qualifizierende Staatsbürgerschaft sowie Berufs- oder Studienerfahrung in englischer Sprache erfüllt werden.

  7. 07

    Rechtmäßige Herkunft und Transferierbarkeit der Mittel

    Das Investitionskapital muss rechtmäßig erworben und frei nach Neuseeland transferierbar sein. Immigration New Zealand verlangt geprüfte Finanzunterlagen zur Nachverfolgung der Mittelherkunft. Die Mittel müssen innerhalb der mit der grundsätzlichen Zustimmung gesetzten Frist in die qualifizierende Investition eingebracht werden können.

Häufige Fehler

Fehler, die eine Ablehnung kosten

  • Das Entrepreneur Work Visa weiter als Einstiegsweg für Neuanträge verfolgen. Die Kategorie wurde im November 2025 für Neuanträge geschlossen und durch das Business Investor Work Visa ersetzt. Bestehende Inhaberinnen und Inhaber des Entrepreneur Work Visa können weiterhin den Weg zum Entrepreneur Resident Visa beschreiten, der Einstieg für Neuantragstellende erfolgt jedoch nur noch über das Business Investor Work Visa.

  • Einen Antrag für das Business Investor Work Visa mit einem Plan einreichen, der eher Absichtserklärung als belegte Grundlage ist. Immigration New Zealand erwartet Marktdaten, realistische Finanzprognosen und eine klar definierte Rolle der antragstellenden Person im bestehenden Unternehmen.

  • Die Anforderungen an das Investitionsvehikel für das Active Investor Plus Visa falsch einschätzen. Nicht jede Anlageklasse zählt, und die Unterscheidung zwischen Growth und Balanced Category bestimmt, welche Investitionen auf die Mindestsumme angerechnet werden.

  • Die Mindestaufenthaltstage während der Investitionsphase des Active Investor Plus Visa nicht erfüllen, bevor die Residency beantragt wird. Wer zu wenig Zeit in Neuseeland verbringt, kann den Schritt zur Residency nicht vollziehen.

  • Bei der Dokumentation der Mittelherkunft für das Active Investor Plus Visa oder das Business Investor Work Visa auf informelle Bewertungen ausländischer Unternehmensbeteiligungen zurückgreifen statt auf geprüfte Jahresabschlüsse.

Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zur Genehmigung

01 · 1-2 Wochen

Strategie

Auswahl des passenden Wegs zwischen Active Investor Plus Visa und Business Investor Work Visa, Modellierung von Investitionssumme und Kategorie, Beratung zur Struktur des Investitionsvehikels.

02 · 4-8 Wochen

Nachweise und Businessplan

Erstellung des Businessplans, geprüfte Finanzunterlagen zur Nachverfolgung der Mittelherkunft, Bestätigung der Investitionsstruktur und Zusammenstellung der unterstützenden Nachweise.

03 · 4-12 Wochen

Approval in Principle oder Antragstellung

Einreichung des Antrags auf Approval in Principle für das Active Investor Plus Visa oder Einreichung des Antrags auf das Business Investor Work Visa mit allen Nachweisen passend zur gewählten Investitionsschwelle.

04 · 4-12 Wochen

Mittelinvestition

Transfer und Investition der Mittel in das qualifizierende Investment innerhalb der durch die Approval gesetzten Frist. Vorbereitung der Compliance-Unterlagen für den Residency-Antrag.

05 · 3-12 Monate

Entscheidung und Erteilung

Prüfung durch Immigration New Zealand, Beantwortung von Rückfragen, Visumserteilung und Bestätigung der Auflagen.

Warum eine lizenzierte Beratung

Konkreter Nutzen für Ihren Fall

  • Licensed Immigration Advisers bereiten den Businessplan so auf, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ihn nachvollziehen können, und übersetzen unternehmerische Erfolge und Investitionsstrukturen in die Nachweisform, die Immigration New Zealand erwartet.

  • Beratung zur Struktur des Investitionsvehikels stellt sicher, dass das in Neuseeland eingesetzte Kapital nach den Regeln der jeweiligen Kategorie als qualifizierende Investition anerkannt wird.

  • Erfassung der Aufenthaltstage für Inhaberinnen und Inhaber des Active Investor Plus Visa während der Investitionsphase, damit die Mindestanwesenheit vor Einreichung des Residency-Antrags erfüllt ist.

  • Ehrliche Einschätzung vorab: Wenn ein Businessplan die erforderliche Innovationskraft, Wachstumsperspektive oder den wirtschaftlichen Nutzen noch nicht belegt, zeigen die Beraterinnen auf, was vor der Einreichung weiterentwickelt werden muss.

Wir arbeiten mit einem transparenten Festpreis, der nach dem Strategiegespräch genannt wird. Wir veröffentlichen keine Preise, weil der richtige Preis fallspezifisch ist.

Active Investor Plus Visa

Seit dem 1. April 2025 besteht das Active Investor Plus Visa aus zwei Kategorien. Die Growth Category verlangt eine Mindestinvestition von NZD 5 Millionen in risikoreichere Anlagen über drei Jahre, mit mindestens 21 Tagen Anwesenheit in Neuseeland während der Investitionsphase. Die Balanced Category setzt NZD 10 Millionen in risikoärmere Anlagen wie Anleihen, börsennotierte Aktien oder philanthropische Engagements über fünf Jahre voraus, mit mindestens 105 Tagen Anwesenheit (reduziert bei höheren Investitionssummen). Die Englischanforderung wurde im April 2025 aufgehoben.

Business Investor Work Visa

Das Business Investor Work Visa wurde am 24. November 2025 eingeführt und ersetzt das Entrepreneur Work Visa für Neuantragstellende. Es richtet sich an Zuwandernde, die in etablierte neuseeländische Unternehmen investieren und diese weiterentwickeln. Es gelten zwei Schwellen: Eine Investition von NZD 1 Million oder mehr in ein bestehendes Unternehmen öffnet einen dreijährigen Work-to-Residence-Weg, eine Investition von NZD 2 Millionen oder mehr ermöglicht den zwölfmonatigen Fast Track zur Residency. Das Zielunternehmen muss seit mindestens fünf Jahren am Markt sein, mindestens fünf Vollzeitstellen beschäftigen, und der Antragsteller muss mindestens 25 Prozent der Anteile halten sowie beabsichtigen, mindestens eine neue Vollzeitstelle für eine neuseeländische Staatsbürgerin, einen Staatsbürger oder eine in Neuseeland ansässige Person zu schaffen. Antragstellende dürfen zum Antragszeitpunkt höchstens 55 Jahre alt sein, müssen mindestens drei Jahre einschlägige unternehmerische Erfahrung vorweisen und Reservemittel von NZD 500.000 nachweisen. Die Englischanforderung wird über IELTS 5.0 Gesamtergebnis oder gleichwertig erfüllt, alternativ über eine qualifizierende Staatsbürgerschaft sowie Berufs- oder Studienerfahrung in englischer Sprache.

Bestehende Inhaberinnen und Inhaber des Entrepreneur Work Visa

Das Entrepreneur Work Visa ist für Neuanträge geschlossen. Aktuelle Inhaberinnen und Inhaber können weiterhin ein Folge-Arbeitsvisum beantragen, wenn zusätzliche Zeit zur Qualifikation benötigt wird, und behalten ihren Weg zum Entrepreneur Resident Visa, das erteilt wird, sobald ein erheblicher Nutzen für Neuseeland nachgewiesen ist, etwa durch geschaffene Arbeitsplätze, Exportumsätze oder andere wirtschaftliche Beiträge. Neuantragstellende sollten ihre Planung auf das Active Investor Plus Visa oder das Business Investor Work Visa ausrichten.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich meine Familie mit einem Business Visa nach Neuseeland mitnehmen?

Ja. Partner und unterhaltsberechtigte Kinder können sowohl in den Antrag auf das Active Investor Plus Visa als auch auf das Business Investor Work Visa einbezogen werden. Partner erhalten in der Regel Arbeitsrechte, unterhaltsberechtigte Kinder dürfen im Rahmen derselben Residency in Neuseeland studieren.

Was passiert mit meiner Investition, wenn mein Active Investor Plus Antrag abgelehnt wird?

Nach den aktuellen Regeln müssen die Mittel innerhalb von sechs Monaten nach Approval in Principle transferiert werden (eine Verlängerung ist möglich). Wird der Residency-Antrag letztlich abgelehnt, hängt die Rückführung der Mittel von der Struktur des Investitionsvehikels ab. Wir beraten Sie zu einer Strukturierung, die Ihre Flexibilität wahrt.

Ich besitze ein Entrepreneur Work Visa. Kann ich weiterhin Residency beantragen?

Ja. Das Entrepreneur Work Visa wurde im November 2025 für Neuanträge geschlossen, bestehende Inhaberinnen und Inhaber können jedoch weiterhin den Weg zum Entrepreneur Resident Visa beschreiten. Ein weiteres Arbeitsvisum kann erteilt werden, wenn zusätzliche Zeit zur Qualifikation benötigt wird. Neuantragstellende sollten das Business Investor Work Visa prüfen, das das Entrepreneur Work Visa als Einstiegsweg ersetzt.

Nächster Schritt

Sprechen Sie mit einer lizenzierten Beraterin über Ihre Visumsoptionen.

Eine fokussierte Beratung, passend zu Zielland, Anliegen und Sprache zugeordnet. Danach können Sie selbst weiterarbeiten oder uns beauftragen und die Beratungsgebühr anrechnen lassen.