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NZ · Neuseeland

Fachkräfte aus dem Ausland in Neuseeland einstellen

Sie möchten Fachkräfte aus dem Ausland in Neuseeland einstellen? Intergate Emigration unterstützt Sie bei Arbeitgeberakkreditierung, Job Check und AEWV-Compliance.

  • Lizenzierte Beratung
  • Nachweise und Timing
  • Nächster Schritt
Drei Frauen sitzen in einem Büro und sehen sich Unterlagen an

Auf einen Blick

Das Accredited Employer Work Visa (AEWV) verlangt von neuseeländischen Arbeitgebern drei aufeinanderfolgende Stufen, bevor eine ausländische Fachkraft die Arbeit aufnehmen kann: die Akkreditierung des Arbeitgebers, ein Job Check, der die marktübliche Vergütung der Stelle bestätigt, und der individuelle Visumsantrag der Fachkraft. Jede Stufe hat eigene Nachweisanforderungen und Bearbeitungszeiten, was den Gesamtprozess komplexer macht.

Wer infrage kommt

Voraussetzungen

  1. 01

    Aktuelle Akkreditierung des Arbeitgebers bei Immigration New Zealand

    Bevor ein Job Check eingereicht oder ein Visumsantrag unterstützt werden kann, muss der Arbeitgeber eine Akkreditierung bei Immigration New Zealand erhalten. Je nach Unternehmensgröße und Beschäftigungspraxis gibt es unterschiedliche Akkreditierungsarten; die Wahl der falschen Variante ist ein häufiger und kostspieliger Fehler.

  2. 02

    Die Stelle muss den Job Check bestehen und marktüblich vergütet sein

    Jede Stelle, für die eine ausländische Fachkraft eingestellt werden soll, muss den Job Check bestehen. Die Vergütung muss mindestens dem marktüblichen Satz für den Beruf entsprechen, und die Stellenbeschreibung muss die tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten korrekt wiedergeben. Der Job Check ist sechs Monate gültig.

  3. 03

    Die ausländische Fachkraft muss für die konkrete Stelle qualifiziert sein

    Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter muss über Qualifikationen, einen Berufsabschluss oder einschlägige Berufserfahrung verfügen, die den Anforderungen des nominierten Berufs entsprechen. Arbeitgeber und Bewerber müssen die Eignung gemeinsam belegen; keine Seite kann den Antrag allein tragen.

  4. 04

    Labour Market Testing, sofern für die Berufskategorie vorgeschrieben

    Für bestimmte Stellen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine geeignete neuseeländische Staatsbürgerin oder Daueraufenthaltsberechtigte für die Position verfügbar war. Das Labour Market Testing hat klare Nachweisanforderungen; unzureichende Stellenanzeigen oder lückenhafte Bewerbungsunterlagen führen dazu, dass der Job Check nicht besteht.

  5. 05

    Arbeitsvertrag entspricht den Lohn- und Bedingungsstandards von INZ

    Der Arbeitsvertrag muss dem neuseeländischen Arbeitsrecht und den INZ-Standards entsprechen, einschließlich Arbeitszeit, Vergütung und Urlaubsansprüchen. Immigration New Zealand prüft den Arbeitsvertrag im Rahmen des Job Check.

  6. 06

    Anforderungen an Gesundheit, polizeiliches Führungszeugnis und Englischkenntnisse

    Die ausländische Fachkraft muss die Anforderungen an Gesundheit und polizeiliches Führungszeugnis erfüllen. Für viele Stellen gelten zusätzlich Englischkenntnisse als Voraussetzung; die Schwelle hängt von der Berufskategorie ab und davon, ob eine Ausnahme greift.

Häufige Fehler

Fehler, die eine Ablehnung kosten

  • Antrag auf die falsche Akkreditierungsart für das Unternehmen; Standard Accreditation und High-Volume Accreditation unterscheiden sich in ihren Pflichten, und die falsche Wahl zieht laufende Compliance-Probleme nach sich.

  • Job Check mit unzureichenden Nachweisen zum Labour Market Testing; die Stellenausschreibung muss konkrete Anforderungen an Laufzeit, Platzierung und Inhalt erfüllen, lückenhafte Unterlagen führen zum Scheitern des Checks.

  • Arbeitsverträge, die nicht den neuseeländischen Standards entsprechen; Verträge mit ausländischen Lohnsätzen, fehlenden Urlaubsregelungen oder unzulässigen Klauseln werden im Job Check abgelehnt.

  • Unterschätzter Zeitrahmen; die drei Stufen (Akkreditierung, Job Check, Visumsantrag) laufen nacheinander ab, und jede Stufe hat ihre eigene Bearbeitungszeit.

  • Verstöße gegen die laufenden Pflichten nach der Akkreditierung, etwa fehlende Compliance-Berichte oder unterlassene Meldungen zu Veränderungen in der Belegschaftsstruktur; das kann zum Entzug der Akkreditierung führen.

Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zur Genehmigung

01 · 1-2 Wo.

Strategie

Auswahl der passenden Akkreditierungsart, Analyse von Beruf und Vergütung, Prüfung der Anforderungen an Labour Market Testing sowie Zeitplanung für die Einstellung.

02 · 2-8 Wo.

Akkreditierung des Arbeitgebers

Antrag bei Immigration New Zealand auf Standard oder High-Volume Accreditation. Erforderlich sind Nachweise zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit, zur Compliance und zur Unterstützung migrierter Mitarbeitender.

03 · 3-8 Wo.

Job Check

Antrag bei INZ zur Prüfung der konkreten Stelle, einschließlich Unterlagen zum Labour Market Testing, Arbeitsvertrag und Nachweis der marktüblichen Vergütung.

04 · 2-6 Wo.

Visumsantrag

Die ausländische Fachkraft beantragt das Accredited Employer Work Visa, sobald der Job Check Token ausgestellt ist.

05 · 2-8 Wo.

Entscheidung und Erteilung

INZ prüft den Visumsantrag. Der Arbeitgeber wird über das Ergebnis informiert. Onboarding und Anreise werden koordiniert.

Warum eine lizenzierte Beratung

Konkreter Nutzen für Ihren Fall

  • Licensed Immigration Advisers beraten zur passenden Akkreditierungsart, bevor sich der Arbeitgeber auf eine Einstellung festlegt. So lässt sich der häufige und teure Fehler vermeiden, die falsche Kategorie zu wählen.

  • Steuerung des Labour Market Testing: Beraterinnen formulieren das Briefing für die Stellenanzeige, dokumentieren den Bewerbungsverlauf und stellen sicher, dass die Nachweise den INZ-Standards entsprechen, bevor der Job Check eingereicht wird.

  • Prüfung des Arbeitsvertrags auf Übereinstimmung mit Arbeitsrecht und INZ-Anforderungen, bevor er Teil des Job Check wird.

  • Auch nach der Akkreditierung bestehen laufende Compliance-Pflichten; Beraterinnen überwachen Meldefristen und informieren über Veränderungen in der Belegschaft, die INZ gemeldet werden müssen.

Wir arbeiten mit einem transparenten Festpreis, der nach dem Strategiegespräch genannt wird. Wir veröffentlichen keine Preise, weil der richtige Preis fallspezifisch ist.

Das dreistufige AEWV-System

Stufe eins ist die Akkreditierung des Arbeitgebers. Die Standard Accreditation steht Unternehmen jeder Größe offen; für Einstellungen in größerem Umfang sowie für Franchise- oder dreiseitige Beschäftigungsmodelle gelten zusätzliche Akkreditierungsarten mit jeweils eigenen Pflichten. In allen Fällen muss der Arbeitgeber wirtschaftliche Tragfähigkeit, die Einhaltung des Arbeitsrechts und die Bereitschaft zur Unterstützung migrierter Mitarbeitender im Eingewöhnungsprozess nachweisen.

Stufe zwei ist der Job Check. Für jede Stelle muss der Arbeitgeber einen Job Check einreichen, der bestätigt, dass die Position mindestens marktüblich vergütet wird und, sofern erforderlich, dass ein Labour Market Testing durchgeführt wurde, das belegt, dass keine geeignete neuseeländische Bewerberin oder Bewerber verfügbar war. Der Job Check Token ist sechs Monate gültig und gilt nur für die konkret beschriebene Stelle.

Stufe drei ist der individuelle Antrag der Fachkraft auf das Accredited Employer Work Visa. Fehler in den vorherigen Arbeitgeberstufen wirken sich unmittelbar auf den Antrag der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters aus; ein mangelhafter Job Check führt zur Ablehnung des Visums, selbst wenn die Fachkraft alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Nach der Akkreditierung bestehen laufende Compliance-Pflichten, darunter die Meldung von Veränderungen in der Belegschaftsstruktur und die rechtzeitige Verlängerung der Akkreditierung vor Ablauf.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange ist eine Arbeitgeberakkreditierung gültig?

Die Arbeitgeberakkreditierung ist ab Genehmigungsdatum zwölf Monate gültig und muss jährlich verlängert werden. Nach der ersten Verlängerung beträgt die Gültigkeit 24 Monate ab Genehmigungsdatum. Verlängerungsanträge müssen vor Ablauf eingereicht werden, damit keine Lücke im Akkreditierungsstatus entsteht.

Können auch kleine Unternehmen eine Arbeitgeberakkreditierung beantragen?

Ja. Standard Accreditation steht Unternehmen jeder Größe offen, sofern sie ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit, die Einhaltung von Arbeits- und Einwanderungsrecht sowie die Bereitschaft zur Unterstützung migrierter Mitarbeitender im Eingewöhnungsprozess belegen können. Für sehr kleine Betriebe können die Settlement-Support-Pflichten herausfordernd sein; wir beraten Sie, wie sich diese erfüllen lassen.

Bedeutet ein bestandener Job Check, dass die Fachkraft das Visum sicher erhält?

Nein. Der Job Check bestätigt, dass die Stelle die INZ-Anforderungen erfüllt, garantiert aber nicht das Visum der Fachkraft. Diese muss unabhängig davon Gesundheit, polizeiliches Führungszeugnis, Englischkenntnisse und Qualifikationen nachweisen. Ein bestandener Job Check ist nicht auf eine andere Person übertragbar; jede Bewerberin und jeder Bewerber benötigt eine eigene Prüfung.

Nächster Schritt

Sprechen Sie mit einer lizenzierten Beraterin über Ihre Visumsoptionen.

Eine fokussierte Beratung, passend zu Zielland, Anliegen und Sprache zugeordnet. Danach können Sie selbst weiterarbeiten oder uns beauftragen und die Beratungsgebühr anrechnen lassen.