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Gesetzesänderungen für Working-Holiday-Visa Subclass 417 und 462
Australien hat die Gesetzgebung für die Working-Holiday-Visa Subclass 417 und 462 angepasst. Der Beitrag fasst die zentralen Änderungen und ihre Bedeutung für künftige Antragstellende zusammen.
Foto: Anonym
Am 1. Februar 2024 hat Australiens Minister für Einwanderung, Staatsbürgerschaft und multikulturelle Angelegenheiten die „Migration Legislation Amendment (Specified Work and Areas for Subclass 417 and 462 Visas)” eingebracht.
Die Novelle erweitert den Umfang der „Specified Work” rund um Naturkatastrophen und passt die geographischen Gebiete an, in denen diese Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen.
Erweiterter Umfang der „Specified Work”
Die Novelle erweitert die zulässigen Tätigkeiten für Inhaber des Working Holiday Visa (Subclass 417) und des Work and Holiday Visa (Subclass 462).
Der Tätigkeitskorb war zuvor auf die Wiederherstellung nach Buschfeuern und Überschwemmungen begrenzt. Künftig sind auch Hilfseinsätze nach anderen Naturkatastrophen wie Zyklonen und Sturmfluten erfasst.
Mit den Änderungen würdigen Australien und das Department of Home Affairs die Rolle von Working-Holiday-Maker-Programmteilnehmern bei der Wiederherstellung betroffener Regionen, Unternehmen und Communities.
Erweiterte Einsatzgebiete
Zusätzlich zur Erweiterung der „Specified Work” wurden auch die geographischen Gebiete erweitert, in denen Wiederherstellungsarbeiten nach Naturkatastrophen anerkannt werden.
Das Department of Home Affairs hat die Anpassungen in Abstimmung mit der National Emergency Management Agency und dem Office of Impact Analysis (OIA) entwickelt, damit die neuen Regeln die tatsächliche Bandbreite an Naturereignissen und betroffenen Gebieten abbilden.
Inkrafttreten
Die Novelle tritt am Tag nach der Eintragung im Federal Register of Legislation in Kraft.
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