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Business Visa Südafrika

Beantragen Sie ein südafrikanisches Business Visa. Intergate unterstützt Investoren und Unternehmer bei Antragstellung, Businessplan, Compliance und Schaffung von Arbeitsplätzen.

  • Lizenzierte Beratung
  • Nachweise und Timing
  • Nächster Schritt
Advisor reviewing visa documents and evidence

Auf einen Blick

Das südafrikanische Business Visa erlaubt es ausländischen Staatsangehörigen, ein Unternehmen in Südafrika zu gründen oder sich an einem bestehenden Unternehmen aktiv zu beteiligen, und für die Laufzeit des Visums im Land zu leben. Antragstellende müssen in der Regel mindestens die vorgeschriebene Mindestsumme (derzeit ZAR 5 Millionen, Stand 2026-05-09; per Gazette-Bekanntmachung festgelegt) in den Buchwert des Unternehmens investieren und sicherstellen, dass das Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten mindestens 60 Prozent südafrikanische Staatsangehörige oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung beschäftigt. Ein umfassender Businessplan ist zwingend erforderlich. Bis zur Verlängerung müssen die CIPC-Registrierung sowie die laufende Einhaltung der steuer-, arbeits- und branchenrechtlichen Vorgaben nachgewiesen werden; Erstantragsteller können bei der Antragstellung eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben.

Wer infrage kommt

Voraussetzungen

  1. 01

    Mindestinvestition in den Buchwert des Unternehmens

    Antragstellende müssen mindestens die vorgeschriebene Mindestsumme in den Buchwert eines bestehenden oder neu gegründeten südafrikanischen Unternehmens investieren. Der aktuelle Schwellenwert liegt bei ZAR 5 Millionen (Stand 2026-05-09; die Beträge werden per ministerieller Gazette-Bekanntmachung festgelegt und im Strategiegespräch bestätigt). Die Investition kann in Form von Bargeld oder Vermögenswerten erfolgen und ist mit nachprüfbaren Finanzunterlagen zu belegen. Eine Herabsetzung der Investitionssumme ist möglich, wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Nutzen für Südafrika nachgewiesen werden kann; sie wird über das Department of Trade, Industry and Competition (DTIC) beantragt.

  2. 02

    Mindestens 60 Prozent südafrikanische Beschäftigte im Unternehmen

    Das Unternehmen muss innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mindestens 60 Prozent südafrikanische Staatsangehörige oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung beschäftigen. Eine Nichterfüllung kann zur Ablehnung der Verlängerung führen.

  3. 03

    Umfassender, branchenspezifischer Businessplan

    Erforderlich ist ein detaillierter Businessplan mit Finanzplanung, Geschäftsmodell, Zeitplan zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Marktanalyse. Der Plan muss professionell und realistisch sein; generische oder aus Investorenvorlagen kopierte Pläne werden vom Department of Home Affairs nicht akzeptiert.

  4. 04

    Unternehmen ist bei der CIPC registriert und erfüllt die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben

    Das Unternehmen muss bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) registriert sein und sämtliche steuer-, arbeits- und branchenrechtlichen Vorgaben einhalten. Erstantragsteller können eine Verpflichtungserklärung zur künftigen Einhaltung abgeben; bei Verlängerungsanträgen ist die tatsächliche laufende Einhaltung nachzuweisen.

  5. 05

    Anforderungen an Gesundheit und polizeiliche Führungszeugnisse

    Vorzulegen sind die übliche medizinische Untersuchung sowie polizeiliche Führungszeugnisse aus jedem Land, in dem die antragstellende Person im maßgeblichen Zeitraum gelebt hat. Vorstrafen führen nicht automatisch zur Ablehnung, müssen aber offengelegt und im Antrag adressiert werden.

  6. 06

    Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens und der Finanzierung

    Das Department verlangt den Nachweis, dass das Unternehmen wirtschaftlich tragfähig ist und die antragstellende Person über das Kapital oder die Finanzierung zum Betrieb verfügt. Als Nachweise dienen unter anderem Kontoauszüge, Akkreditive, Kreditverträge oder Belege über erfolgte Investitionsüberweisungen.

Häufige Fehler

Fehler, die eine Ablehnung kosten

  • Einreichung eines generischen Businessplans, der weder konkret auf den südafrikanischen Markt noch auf die branchenspezifischen Vorschriften oder einen glaubhaften Zeitplan für die Schaffung von Arbeitsplätzen eingeht; solche Pläne werden regelmäßig abgelehnt.

  • Anzunehmen, die Herabsetzung der Investitionssumme werde automatisch genehmigt; eine Herabsetzung wird über das Department of Trade, Industry and Competition (DTIC) beantragt, muss mit überzeugenden Belegen für den wirtschaftlichen Nutzen begründet werden, und die Hürde für eine Genehmigung ist hoch.

  • Versäumnis, das Unternehmen vor der Verlängerung des Visums bei der CIPC zu registrieren und die geltenden steuer-, arbeits- und branchenrechtlichen Vorgaben einzuhalten; Verstöße zum Verlängerungszeitpunkt führen zur Ablehnung.

  • Überzogene Zusagen zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Businessplan; wenn der Plan 60 Prozent südafrikanische Beschäftigte verspricht, die Verlängerungsunterlagen die Einhaltung jedoch nicht belegen können, wird die Verlängerung abgelehnt.

  • Im Rahmen der Verlängerung finden Vor-Ort-Prüfungen statt; ist das Unternehmen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht regelkonform aufgestellt, kann dies zur Ablehnung des Visums führen.

Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zur Genehmigung

01 · 1-2 Wo.

Strategie

Analyse des Investitionsvolumens, Prüfung eines möglichen DTIC-Antrags auf Herabsetzung der Investitionssumme, Planung der Unternehmensstruktur, branchenspezifische Compliance-Anforderungen sowie Zeitplan für die Verpflichtungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

02 · 4-24 Wo.

Businessplan, DTIC und Unterlagen

Erstellung eines professionellen Businessplans mit migrationsrechtlicher Ausrichtung; Antrag beim Department of Trade, Industry and Competition (DTIC) für das Empfehlungsschreiben und ggf. die Herabsetzung der Investitionssumme; CIPC-Registrierung; Zusammenstellung der Finanznachweise; Einholung der medizinischen Bescheinigung und der polizeilichen Führungszeugnisse.

03 · 6-8 Wo.

Antragstellung

Einreichung des Antrags beim Department of Home Affairs oder bei der zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung mit dem DTIC-Empfehlungsschreiben, allen erforderlichen Unterlagen und entrichteten Gebühren.

04 · 2-6 Mon.

Entscheidung

Das Department prüft den Antrag; im Rahmen der Prüfung können zusätzliche Unterlagen angefordert werden. Anschließend ergeht die Entscheidung: Erteilung oder Ablehnung des Visums.

Warum eine lizenzierte Beratung

Konkreter Nutzen für Ihren Fall

  • Migrationsberaterinnen erarbeiten einen detaillierten Businessplan auf Basis der Vorgaben der Mandantschaft und der Anforderungen des Department of Trade, Industry and Competition (DTIC); ein einfacher Businessplan wird nicht akzeptiert.

  • Strategie für die Herabsetzung der Investitionssumme: Beraterinnen prüfen, ob ein Antrag auf Herabsetzung der ZAR-5-Millionen-Schwelle für die jeweilige Branche und das Geschäftsmodell aussichtsreich ist, und unterstützen bei der Begründung.

  • CIPC und Vorbereitung der Unterlagen: Beraterinnen unterstützen bei der Registrierung des Unternehmens und der Vorbereitung der von Home Affairs zur Einreichung geforderten Unterlagen, einschließlich der CIPC-, Steuer-, Arbeitsrecht- und Branchennachweise.

  • Verlängerungsanträge: Beraterinnen überprüfen die Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen und stellen die Verlängerungsakte frühzeitig zusammen, sodass der Nachweis von 60 Prozent südafrikanischer Beschäftigter erbracht werden kann.

Wir arbeiten mit einem transparenten Festpreis, der nach dem Strategiegespräch genannt wird. Wir veröffentlichen keine Preise, weil der richtige Preis fallspezifisch ist.

Was ist ein südafrikanisches Business Visa?

Das Business Visa erlaubt ausländischen Staatsangehörigen, in Südafrika ein Unternehmen zu gründen, sich daran zu beteiligen und es aktiv zu führen. Anders als bei Arbeitsvisa muss die Visuminhaberin aktiv im Unternehmen tätig sein und nicht bloß angestellt sein. Das Visum ist verlängerbar und ermöglicht einen langfristigen Aufenthalt als Unternehmerin in Südafrika. Bei der Verlängerung prüft das Department of Home Affairs die Beschäftigungsunterlagen genau und stellt fest, ob die Vorgabe von 60 Prozent südafrikanischer Beschäftigter tatsächlich umgesetzt wurde und nicht nur auf dem Papier zugesagt war.

Herabsetzung der Investitionssumme (DTIC)

Die Mindestinvestition kann herabgesetzt werden, wenn das Unternehmen einen nachweisbaren und erheblichen Nutzen für die südafrikanische Wirtschaft erbringt, insbesondere in vorrangigen oder strukturschwachen Branchen. Die Herabsetzung wird über das Department of Trade, Industry and Competition (DTIC) beantragt und nicht automatisch erteilt; sie erfordert einen sorgfältig begründeten Antrag mit konkreten Belegen für den wirtschaftlichen Nutzen, und die Hürde für eine Genehmigung ist hoch. Erstantragsteller können für bestimmte Compliance-Punkte Verpflichtungserklärungen abgeben; bei Verlängerungsanträgen ist die tatsächliche Einhaltung nachzuweisen.

FAQ

Häufige Fragen

Darf eine Inhaberin des Business Visa sich selbst im Unternehmen beschäftigen?

Ja. Das Business Visa erlaubt die aktive Mitarbeit im Unternehmen, in das investiert wurde, und den Bezug eines Einkommens daraus. Die Visuminhaberin zählt zur Belegschaft des Unternehmens; die Anforderung von 60 Prozent südafrikanischen Beschäftigten muss jedoch zusätzlich durch die Einstellung südafrikanischer Staatsangehöriger oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung für die übrigen Stellen erfüllt werden.

Was passiert, wenn das Unternehmen die 60-Prozent-Vorgabe zum Verlängerungszeitpunkt nicht erfüllt?

Die Nichterfüllung der Beschäftigungsanforderung bei der Verlängerung ist ein Ablehnungsgrund. Das Department of Home Affairs prüft die Einhaltung anhand von Lohnunterlagen, Arbeitsverträgen und Jahresabschlüssen zum Verlängerungszeitpunkt. Ist die Vorgabe nicht erfüllt, muss die antragstellende Person eine fundierte Begründung für eine Verlängerung vorlegen, die über den Standardfall hinausgeht.

Gilt die Investitionsanforderung pro Antragsteller oder pro Unternehmen?

Die Anforderung gilt pro Antragsteller. Jede Person, die ein Business Visa beantragt, muss die vorgeschriebene Investition in den Buchwert des Unternehmens individuell nachweisen (derzeit ZAR 5 Millionen, Stand 2026-05-09; die Beträge werden per Gazette-Bekanntmachung festgelegt und im Strategiegespräch bestätigt). Bei mehreren ausländischen Investoren in einem Unternehmen muss jede Person den Schwellenwert eigenständig erfüllen, sofern keine DTIC-Herabsetzung beantragt wird.

Nächster Schritt

Sprechen Sie mit einer lizenzierten Beraterin über Ihre Visumsoptionen.

Eine fokussierte Beratung, passend zu Zielland, Anliegen und Sprache zugeordnet. Danach können Sie selbst weiterarbeiten oder uns beauftragen und die Beratungsgebühr anrechnen lassen.